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Aktuelles | Politik | 16.11.2011

Landesregierung beschloss ein Maßnahmenpaket

Stärkung der Gemeindefinanzen

Die OÖ. Landesregierung hat auf die Probleme der Gemeindefinanzen reagiert und mehrere Maßnahmen beschlossen, die die OÖ. Gemeinden entlasten sollen.
Punkt 1, Unterstützung: Alle bisherigen freiwilligen Maßnahmen werden aufrecht erhalten: Die Strukturhilfe für finanzschwache Gemeinden (Landesanteil zwischen 2012 und 2015: ca. 25. Mio. Euro), die Landesumlage wird zwischen 2012 – 2015 reduziert (ca. 40 Mio. Euro), Schulungsbeiträge für Gemeindefunktionäre zwischen 2012 – 2015 (Kosten ca. 6 Mio. Euro).
Punkt 2, Spitals- und Verwaltungsreform des Landes:
Durch die Realisierung der Spitalsreform wird das Anwachsen der Sprengelbeiträge für die OÖ. Gemeinden radikal eingedämpft. Betrugen die Steigerungsraten in den Rechnungsabschlüssen zwischen 2006 und 2010 zwischen 8,9 % und 6,6 %, so wird für die Zeit zwischen 2012 und 2015 vereinbart: Steigerungsrate 2012: 0,4 % und durchschnittliche jährliche Steigerungsrate für die Jahre 2012 bis 2015: 2,5 %
Kostendämpfung. Damit tritt für die OÖ. Gemeinden in diesem Zeitraum eine Kostendämpfung im Ausmaß von rund 60 Mio. Euro in diesem Zeitraum ein. Durch die schon beschlossenen Maßnahmen der Verwaltungsreform, insbesondere des Dienstrechtsänderungsgesetzes, tritt eine Kostendämpfung bei den OÖ. Gemeinden zwischen 2012 und 2015 im Ausmaß von ca. 45 Mio. Euro ein.
Damit entsteht eine Kostendämpfung gegenüber der derzeitigen Finanzplanung noch in dieser Funktionsperiode bis 2015 aus diesen beiden Reformwerken von ca. 105 Mio. Euro.
Punkt 3, Pflegefonds: Die Aufteilung der Mittel aus dem Pflegefonds wird nicht wie ursprünglich vereinbart 70:30 erfolgen, sondern 88:12 zu Gunsten der Gemeinden. Für die Dauer des Pflegefonds (4 Jahre / 2011-2014) ergibt sich aus dem Pflegefonds für die OÖ. Gemeinden eine Einnahme von 101.508.400 Euro. Die Veränderung des Verteilungsschlüssels beträgt 20,7 Mio. Euro jährlich.
Punkt 4, Kleines Glücksspiel: Aus den Erträgen der Besteuerung des „Kleinen Glücksspiels“ werden die Gemeinden mit einem Anteil von 40 % beteilt. Daraus erwächst den Gemeinden bis 2015 eine Einnahme von ca. 10 Mio. Euro.
Punkt 5, Wasser- und Kanaldarlehen der Gemeinden beim Land OÖ: Derzeit haften Landesbeiträge im Ausmaß von ca. 310 Mio. Euro aus, die bis Ende 2012 vom Land rückzahlungsfrei gestellt werden. Diese Darlehen in ihrer Gesamthöhe werden in Maastricht-konformen Schritten den Gemeinden zur Gänze erlassen. Die Abschreibung erfolgt in jenen Schritten, die der Stabilitätspakt zulässt, die jährliche Abschreibungshöhe wird bei der Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses festgelegt.
Punkt 6, Sozialbudget: Die Steigerungsraten des Sozialbudgets ab 2013 liegen maximal beim doppelten Betrag des Abschlusses des Gehaltsabschlusses für den öffentlichen Dienst. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Verringerung des Gemeindeanteils bei der Finanzierung der Sozialausgaben aus dem Jahr 2006 selbstverständlich weiter aufrecht bleibt, die alleine im Jahr 2012 für die Gemeinden eine Ersparnis von 16,7 Mio. Euro bedeutet.
Punkt 7, Kooperation: Land Oberösterreich sowie Städte- und Gemeindebund kommen überein, im Bereich der Gemeindeverwaltung sowie der Gemeindedienstleistungen in Zukunft in einem verstärkten Ausmaß Kooperationsmodelle bis hin zu Verwaltungs-Gemeinschaften anzustreben. Ein entsprechendes Anreizmodell für Gemeinden für derartige überregionale Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltung und Dienstleistung wird noch im Dezember vorgelegt.

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